Verlangen Sie grundsätzlich güteüberwachte RAL Schornsteinsanierung
Vertrauen Sie dem Gütezeichen
Im Jahre 1975 gründeten verantwortungsbewusste Unternehmer den Güteschutz Schornsteinsanierung. Um eine gleichbleibende Arbeitsqualität zu erreichen, müssen sich Mitgliedsbetriebe einer laufenden, neutralen Güteüberwachung unterziehen. Deshalb sind nur diese Betriebe berechtigt, das Gütezeichen zu führen. Dieses Gütezeichen ist im Warenregister des Deutschen Patentamtes eingetragen und ist gesetzlich geschützt.
Ständige Fremdüberwachung
Die Sanierungsverfahren werden nach gültigen technischen Richtlinien geprüft. Die Arbeitsausführung der angeschlossenen Betriebe wird durch autorisierte, neutrale Prüfbeauftragte überwacht und ausgewertet. Dieses geschieht durch Baukontrollen bei den Mitgliedsbetrieben.
Vorteile für den Kunden
Strikte Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen durch die Mitgliedsbetriebe. Optimale Erhaltung der Bausubstanz des Schornsteins. Solide Handwerksarbeiten mit Eigen- und Fremdüberwachung garantieren dauerhafte Qualität. |